Risikopatienten und Krankenkasse
In der Podologie behandeln wir sowohl gesunde Personen mit beschwerdefreien Füssen, wie auch Personen die zur Risikogruppe gehören und somit ein erhöhtes Infektions- oder Komplikationsrisiko für die Füsse haben. Besonders hervorzuheben sind an dieser Stelle Personen, die an Diabetes mellitus erkrankt sind.
Die im Volksmund als "Zuckerkrankheit" betitelte Stoffwechselstörung bewirkt, dass nebst Augen und Nieren besonders auch die Füsse in Mittleidenschaft gezogen werden. Der erhöhte Zuckerspiegel in der Blutbahn kann Ablagerungen in den kleinsten Blutgefässen hervorrufen. Dort wo die Gefässe am weitesten vom Herzen entfernt sind, werden sie bekanntlich auch am schlechtesten durchblutet; in den Füssen!
Dies kann dort zur Folge haben, dass Rezeptoren in der Haut welche Temperatur und Berührungen wahrnehmen, verkümmern; es entwickelt sich schleichend eine Gefühlsstörung (Neuropathie). Personen die eine derart fortgeschrittene Diabetes mellitus Erkrankung aufweisen, sollten sich nicht mehr selber die Füsse behandeln, da kleine Verletzungen, Druckstellen oder gar Entzündungen nicht wahrgenommen werden könnten. Die Folge können infektiöse und/oder chronische Wunden sein, die aufgrund der verzögerten Wundheilung böse enden können.
Wir als ausgebildete Fachpersonen für Podologie wissen, wie wir mit solchen Füssen umgehen müssen, wir arbeiten interdisziplinär mit Orthopäden, Ernährungsberaterinnen und natürlich auch den entsprechenden Ärzten zusammen und verweisen bei Bedarf den Patienten zur entsprechenden Fachperson.
Weiter bezeichnen wir auch Personen mit folgenden Erkrankungen oder Umständen als risikohaft:
- Blutverdünner / Anticoagulantien
- PAVK - periphere arterielle Verschlusskrankheit
- vernöse Insuffizienz
- Chemotherapie
- Polyarthiritis
- Polyneuropathien
- weitere Erkrankungen wie Parkinson, geistige Unzurechnungsfähigkeit, Spastik
- und weitere Erkrankungen und/oder Einschränkungen in der Mobilität, Empfindungsvermögen oder Mitteilungsfähigkeit
Krankenkassenabrechnung
Neu ab 2022 ist es für altrechtliche Podologen und Podologinnen SPV und HF möglich, sich als Leistungserbringer der Grundversicherung registrieren zu lassen.
Über die Grundversicherung können podologische Behandlungen allerdings nur für Menschen mit Diabetes abgerechnet werden, wenn die Patienten und Patientinnen selber bereits ein diabetisches Fusssyndrom aufweisen. Dazu zählt eine diabetische Polyneuropathie, mit oder ohne PAVK oder ein Status nach Ulcus oder Amputation. Es braucht eine solche Diagnose zwingend, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin überhaupt eine Verordnung ausstellen kann.
Sollten Sie zu den Personen mit Diabetes mellitus gehören, die keine Fussbeschwerden aufweist, können Sie weiterhin Ihre Quittung von der podologischen Behandlung Ihrer Zusatzversicherung einsenden.
Weiter unten finden Sie mehrere Buttons um die Informationsdokumente für Personen mit Diabetes mellitus herunter zu laden. Bitte lesen Sie alles aufmerksam durch und wenden Sie sich bei Fragen direkt an Rebecca Stalder. Danke.
ACHTUNG! Aufgrund hoher Nachfrage ist die Diabetes Sprechstunde bis auf weiteres AUSGEBUCHT!
Wir führen eine Warteliste, empfehlen Ihnen jedoch, sich auch nach anderen Leistungserbringern umzusehen! Danke fürs Verständnis!